Lic.phil. André Dietziker Fachpsychologe für Psychotherapie FSP Eidg. anerkannter Psychotherapeut
Anordnung
Neuhofstrasse 3d, CH-6340 Baar Tel. 041 780 93 39               dietziker@zug-psy.ch
Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) Nach dem Entscheid des Bundesrates für einen Systemwechsel, ist am 1.7.2022 das Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie in Kraft getreten. Demnach können anerkannte psychologische Psychotherapeut- Innen selbständig über die Grundversicherung abrechnen, wenn es sich im vorliegenden Fall um eine Problemstellung mit Krankheitswert handelt. Dieses Modell ersetzt einerseits die ärztlich delegierte Psychotherapie (Psychologen als Angestellte des Arztes in der gleichen Praxis) und bei einzelnen Krankenkassen auch die Finanzierung über die Zusatz- versicherung: 1. Die zur Anordnung berechtigte Fachperson (Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiter- bildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psycho- therapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugend- medizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin) ordnet die Durchführung einer psychologischen Psychotherapie im Umfange von 15 Sitzungen an. 2. Spätestens nach Durchführung der 15. Psychotherapiesitzung tauscht sich der psychologische Psychotherapeut und die erstanordnende Ärztin aus, wenn er eine Verlängerung der Therapie als notwendig ansieht. Es erfolgt, wenn die Ärztin die Einschätzung teilt, eine Anordnung von weiteren 15 Sitzungen. 3. Vor der 30. Sitzung informiert der psychologische Psychotherapeut oder der Patient die erst anordnende Ärztin, falls eine Fortsetzung der Behandlung als notwendig erachtet wird. Um eine Fortführung der Behandlung zu bean- tragen, ist zusätzlich eine Beurteilung eines Facharztes für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig (die auch aufgrund eines reinen Aktenstudiums erfolgen kann), die dann dem Antrag der erstanordnenden Ärztin zuhanden der Vertrauensärztin der Krankenkasse beigelegt werden muss. Die Vertrauensärztin überprüft den Antrag und stellt der Versicherung einen eigenen Antrag, ob und für welche Dauer die Psychotherapie zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann. Die Versicherung muss den Patienten und die erstanordnende Ärztin innert 15 Tagen nach Antragseingang beim Vertrauensarzt über den Entscheid betreffend Fortsetzung der psychologi- schen Psychotherapie informieren.
Offizielle Abrechnungsnummern: GLN 	760100313241ZSR	B672609
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Vorgehen: Es empfiehlt sich, zuerst bei mir nach- zufragen, ob ich einen Therapieplatz anbieten kann. Danach lassen Sie sich durch Ihren Arzt auf dem offiziellen Anordnungsformular zur psychologi- schen Psychotherapie überweisen. Sie können dieses hier herunterladen. Bringen Sie die Anordnung zur ersten Sitzung mit oder senden Sie mir diese per Mail zu.
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